Vereinsstatuten Zwischengeschlecht.org

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S T A T U T E N   Zwischengeschlecht.org

I. Name, Sitz und Zweck

Artikel 1

Unter dem Namen «Zwischengeschlecht.org» besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich.

Artikel 2

1) Der Verein bezweckt die Beendigung der kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und aller weiteren uneingewilligten, medizinisch nicht notwendigen Zwangsbehandlungen an Menschen mit "uneindeutigen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie die Durchsetzung aller Menschenrechte auch für Zwitter, insbesondere des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.

Der Verein leistet dazu Aufklärungs-, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit und ergreift und unterstützt juristische und politische Initiativen.

2) Zwischengeschlecht.org kann sich nationalen oder internationalen Organisationen anschliessen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen.

3) Die Institution verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.


II. Mitgliedschaft

Artikel 3

Vereinsmitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, welche die Zielsetzungen des Vereins anerkennen und unterstützen.

Artikel 4

Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod, bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung.

Artikel 5

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss schriftlich an das Präsidium gerichtet werden.

Ein Mitglied kann jederzeit aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen.


III. Mittel

Artikel 6

1) Die Beschaffung der zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlichen Geldmittel erfolgt:

a) durch Jahresbeiträge der Mitglieder
b) durch Beiträge von staatlichen, wirtschaftlichen und andere Organisationen
c) durch Spenden
d) durch besondere Finanzierungsaktionen und Sponsoring

2) Für die Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.


IV. Organe

Artikel 7

Die Vereinsorgane sind:

- Die Generalversammlung
- Der Vorstand

1. Die Generalversammlung

Artikel 8

1) Die Generalversammlung (GV) ist das oberste Organ von Zwischengeschlecht.org. Sie hat die Aufsicht über die Tätigkeit der Organe und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht anderen Organen übertragen sind.

Folgende Befugnisse sind ihr ausschliesslich vorbehalten:

- Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der übrigen Vorstandsmitglieder
- Wahl der Kontrollstelle
- Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung und Revisionsbericht sowie Entlastung des Vorstandes
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Abberufung von Mitgliedern der Vereinsorgane
- Statutenänderungen
- Fusion mit einem anderen Verein
- Auflösung

2) Die GV wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich unter Einhaltung einer mindestens zehntägigen Frist schriftlich einberufen. Im Falle einer Änderung des Einsitzes im Vorstand während des Jahres ist der Vorstand ermächtigt, die Ersatzmitglieder provisorisch zu berufen. Diese müssen an der folgenden GV bestätigt werden. Ferner wird eine GV auf Verlangen von Mitgliedern, die zusammen ein Fünftel der berechtigten Stimmen vertreten, einberufen.

3) Die Beschlüsse der GV werden mit der Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Im Falle der Stimmengleichheit hat die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid.

4) Für eine Statutenänderung, eine Fusion mit einem andern Verein oder die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stimmen erforderlich.

5) Die Gründungsmitglieder Daniela Truffer und Markus Bauer haben das Recht, gegen Beschlüsse auf Statutenänderung, Fusion oder Auflösung gemeinsam das Veto einzulegen.

2. Der Vorstand

Artikel 9

1) Der Vorstand setzt sich aus 3 Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz führt die Präsidentin oder der Präsident. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.

2) Der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin nimmt an den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil.

3) Der Vorstand ist das leitende Organ von Zwischengeschlecht.org und vertritt den Verein nach aussen. Zu seinen Befugnissen gehören insbesondere:

- Ausführung der Beschlüsse der GV
- Beschlussfassung über das Organisationsreglement
- Wahl des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin
- Budgetierung und Verwendung der Spenden
- Planung und Überwachung der Vereinstätigkeit; Einzelheiten regelt das Organisationsreglement
- Regelung der Lohn- und Anstellungsbedingungen des Personals
- Einberufung der Generalversammlung
- Aufnahme von Mitgliedern
- Ausschluss von Mitgliedern mit Rekursmöglichkeit an die GV

4) Der Vorstand kann einzelne Befugnisse an andere Vereinsorgane abtreten. Diese werden im Organisationsreglement aufgeführt. Er kann auch Ausschüsse bilden.

5) Der Vorstand kann seine Beschlüsse auf dem Zirkularweg fassen; verlangt ein Mitglied eine Debatte, wird eine Vorstandssitzung einberufen.

6) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit dem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit hat die Präsidentin oder der Präsident den Stichentscheid.

3. Die Geschäftsleitung

Artikel 10

1) Die Geschäftsleitung führt das Tagesgeschäft nach Massgabe des Organisationsreglementes.

2) Die Geschäftsleitung nimmt an den Generalversammlungen teil; ihre Mitglieder haben das Recht zur Mitsprache und können Anträge stellen.

4. Die Kontrollstelle

Artikel 11

1) Die Kontrollstelle wird jährlich von der GV gewählt.

2) Die Kontrollstelle prüft die Buchführung und die Jahresrechnung des Vereins nach bestem Wissen und Gewissen und erstattet der GV jährlich einen schriftlichen Bericht.


V. Amtsdauer und Geschäftsjahr

Artikel 12

Die Amtsdauer der Präsidentin oder des Präsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder und des Geschäftsführers beträgt 3 Jahre. Für alle übrigen Funktionen gelten die vertraglichen Abmachungen. Eine Wiederwahl ist möglich.

Artikel 13

Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.


VI. Auflösung

Artikel 14

1) Über die Auflösung des Vereins entscheidet die GV mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

2) Bei der Auflösung allfällig vorhandene Vermögenswerte sind einer Institution mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung zuzuwenden. Eine Verteilung des Vereinsvermögens unter die Mitglieder ist ausgeschlossen.


VII. Schlussbestimmung

Artikel 15

Diese Statuten wurden von der Gründungsversammlung vom 1. Januar 2010 in Zürich angenommen. Sie treten sofort in Kraft.


Für die Gründerversammlung von Zwischengeschlecht.org


Die Präsidentin:

Daniela Truffer


Der Vizepräsident:

Markus Bauer


Zürich, 1. Januar 2010

Comments

1. On Monday, September 19 2011, 13:45 by Warrior of Love

I invite all you brave people that fight for Children's Human Rights for Genital Integrity to Join the <Global Intactivist Symposium for an Intact World> http://www.facebook.com/groups/2461...
Our goal is to bring an immediate end to all Male, Female and Intersex Genital Mutilations by demanding from our governments to enforce our existing laws against child abuse, rape, torture, mutilation and performing human vivisection on living and defenseless children. Together we are not alone. Thank you. Michael

2. On Monday, September 19 2011, 14:24 by Warrior of Love

I forgot to mention that Circumcision and any form of Gender Assignment Surgery on non-consenting children is Inflicting preventable Injuries on Healthy Children's Genitals and therefore a crime. No politician and no person in his right state of mind can deny this fact. We will be collecting signatures from people all over the world to demand with one strong voice of united Human Rights Activists to enforce our existing laws as mentioned here and in my previous message. We call ourselves Intactivists that belong to the immensely growing Worldwide Intactivist Movement. We will show the evil Circumciser Cabal that we are no longer silent bystanders; we will bring to justice all perpetrators that further preach, promote, enable and commit this crime.

Thanks for listening and please join our Symposium. In return we are also happy to become members of your group to support your approach to end this crime. I will try to sign up as a member of your group right now. Thanks again and please introduce yourself when you join our open Face Book Page.

<Global Intactivist Symposium for an Intact World>

http://www.facebook.com/groups/2461...

I also invite you to become a personal friend on FB. My FB name is Michael Intactivist